

Wartung von Komfort-Wohnungslüftungsanlagen nach DIN 1946-6
Nachdem Planer, Prüfstellen, Gerätehersteller und Hygiene-Fachleute die neue DIN 1946 Teil 6 (Mai 2009) für Wohnungslüftungsanlagen in einem gemeinsamen Arbeitsausschuss überarbeitet und auch hinsichtlich der Hygieneanforderungen auf den neuesten Stand gebracht haben, beschreibt diese nun ausführlich, wie Wohnungslüftungsanlagen hygienisch korrekt geplant, installiert und betrieben werden.
Hierbei ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise von Wohnungslüftungsanlagen besonders wichtig, d.h. alle für die Wohnungslüftung maßgebenden Einflussgrößen müssen bewertet und berücksichtigt werden.
1. hygienische Gerätekomponenten
Im Rahmen der Geräteprüfung durch unabhängige Prüfstellen werden die hygienischen Eigenschaften der Anlagenkomponenten geprüft und durch die Kennzeichnung „H“ (= Hygiene) dokumentiert. Bei Planung, Ausschreibung und Installation der Anlage ist dadurch die Auswahl von geeigneten Komponenten einfach und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
2. Installation von Wohnungslüftungssystemen
Der Fachbetrieb kann auf Grundlage der DIN 1946-6 eine hygienisch korrekte Wohnungslüftungsanlage liefern und installieren. Standardisierte Vorlagen für die Abnahme- und Übergabeprotokolle machen es dem Kunden einfach, den Anlagenzustand zusammen mit dem Fachbetrieb zu bewerten. Eine entsprechende „H“-Kennzeichnung der Anlage dokumentiert, dass die erweiterten hygienischen Anforderungen eingehalten wurden.
3. Wartung und Instandhaltung
Besonders wichtig für die dauerhafte Sicherstellung einer hygienischen Wohnungslüftungsanlage ist natürlich die regelmäßige Reinigung, Wartung und Instandhaltung der Anlage. In der DIN 1946 Teil 6 werden alle notwendigen Tätigkeiten und Perioden sowie die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die Einweisung der zuständigen Personen beschrieben. Ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma auf Basis der DIN 1946 Teil 6 würde darüber hinaus sicherstellen, dass auch zukünftig alle Schritte, die für einen hygienisch einwandfreien Betrieb der Lüftungsanlage notwendig sind, beachtet werden.
4. Checkliste zur Sicherstellung der Hygiene in Wohnungslüftungsanlagen
Die Häufigkeit der regelmäßigen Reinigung, Wartung und Instandhaltung ist individuell unterschiedlich und hängt von verschiedenen Einflussgrößen ab. Zur Aufrechterhaltung von Hygiene, Funktion und Qualität der Komfort-Wohnungslüftungsanlage wird nach der DIN 1946-6 empfohlen, die folgenden Maßnahmen regelmäßig mindestens in den angegebenen Perioden durchzuführen, bzw. von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen.
4.1. Gebäude
4.1.1. Zustand der Aussenluftdurchlässe                             alle 2 Jahre
4.2. Ventilatoren/Lüftungsgerät
4.2.1. Zustand, Reinigung der Komponenten                      alle 2 Jahre
4.2.2. Betriebsanzeigen funktionsfähig                                alle 2 Jahre
4.2.3. Filter, Filterzustand, vorgeschriebene Filterklasse     2 mal jährlich
4.3. Zustand des Luftverteilsystems und der luftberührten Oberflächen, Dichtungen und
       Überströmeinrichtungen (auch Luft-Erdwärmetauscher)
4.3.1. Verschmutzungen                                                      alle 2 Jahre
4.3.2. Korrosionen                                                                alle 2 Jahre
4.3.3. Beschädigung von Oberflächen / Beschichtungen     alle 2 Jahre
4.3.4. Dichtigkeiten                                                                alle 2 Jahre
4.3.5. Zustand der Wärmedämmung                                  alle 2 Jahre
4.4. Luftfilter
4.4.1. Kennzeichnung                                                         alle 2 Jahre
4.4.2. Korrekter Einbau, Dichtigkeit                                   alle 2 Jahre
4.4.3. Funktion der Filterüberwachung                               alle 2 Jahre
4.5. Kondensatablauf
4.5.1. Funktionsfähigkeit Kondensatablauf des Gerätes    alle 2 Jahre
4.5.2. Funktionsfähigkeit Kondensatablauf EWT                 alle 2 Jahre
4.6. Frostschutz-Abtauvorrichtung
4.6.1. Funktionsfähigkeit                                                     alle 2 Jahre
4.6.2. Sollwerteinstellung                                                   alle 2 Jahre
Ergänzende und optionale Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und Energieeffizienz, die bei Bedarf
durchgeführt werden sollten:
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4.7. Lüftungsgeräte
4.7.1. Messung der elektrischen Leistungsaufnahme        optional
4.7.2. Messung der Luftvolumenströme                             optional
4.7.3. Funktionsfähigkeit der Regelung und Sensoren      optional
4.7.4. Sicherheit der elektrischen Systeme                       optional
4.7.5. Befestigung, Körperschallübertragung                optional
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