VFW-Rechtsgutachten zur Thematik Haftungsrisiko bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlage

Der Rechtsanwalt Dietmar Lampe setzte sich mit Haftungsrisiken bei Häusern und Wohnungen ohne kontrollierte Wohnraumlüftung auseinander. In seinem Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands für Wohnraumlüftung (VFW): "Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung?" kommt er zu folgendem Ergebnis: Architekten, Planer, Bauträger und Handwerksbetriebe können Haftungsrisiken vermeiden, wenn vertragliche Vereinbarungen über die Lüftung der Wohnung durch den Nutzer vereinbart werden und eine kontrollierte Wohnraumlüftung eingebaut oder auf den Umfang der notwendigen Lüftungsmaßnahmen (bei Fensterlüftung alle 2 Stunden für 10 Minuten Querlüftung) ausführlich hingewiesen wird.

Nähere Informationen finden Sie auf derHomepage des VFW. Dort kann auch das komplette, 50 Seiten umfassende Rechtsgutachten bestellt werden -Bestellformular Rechtsgutachten.

Gabriel Loska (Pluggit GmbH)

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