Mieter muss nicht übermäßig lüften

Wegen Schimmel in einer Mietwohnung empfahl ein Sachverständiger dem Mieter ein sehr häufiges Lüften - bis zu sieben Mal am Tag! Gott sei Dank hatte das Landgericht in Dortmund mehr Verständnis für den Mieter und entschied, dass ein solches Lüftungsverhalten nicht zumutbar ist. (LG Dortmund, AZ: 1 S 49/07)

 



Um Schimmel wirkungsvoll zu vermeiden - ohne aufwändiges Lüften - kann sogar in bestehenden Gebäuden eine Lüftungsanlage integriert werden. Die Komfortlüftung verteilt vorgewärmte Frischluft in der Wohnung und führt verbrauchte Luft, Feuchtigkeit und unangenehme Gerüche kontinuierlich ab – die Fenster bleiben geschlossen.







Angelika Ocker



Comments


Kommentar schreiben